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DSGVO und WhatsApp-Marketing

Die zwei getrennten Regelwerke für WhatsApp-Marketing in der EU, wie eine wirksame Einwilligung aussieht, was Sie dokumentieren müssen und welche Rolle Meta in Ihren Datenflüssen spielt.

14 Min. Lesezeit · zuletzt geprüft 11. August 2026

Zwei Regelwerke, nicht eines

Wer nach DSGVO und WhatsApp fragt, fragt meist zuerst nach dem falschen Gesetz. Es gelten zwei Regelwerke, sie stellen unterschiedliche Fragen, und wer das eine erfüllt, ist vom anderen nicht befreit.

Die DSGVO fragt: Haben Sie überhaupt eine Rechtsgrundlage, um die Daten dieser Person zu verarbeiten, und können Sie ihre Rechte daran wahren? Eine Telefonnummer ist ein personenbezogenes Datum, die Konversation ebenso.

Die ePrivacy-Richtlinie — in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt — stellt eine engere Frage zum Versand selbst: Dürfen Sie dieser Person unerbetene elektronische Direktwerbung schicken? Ihr Artikel 13 macht das von einer vorherigen Einwilligung abhängig. WhatsApp ist elektronische Direktwerbung, genauso wie SMS und E-Mail.

Deshalb ist die Sache mit „wir stützen uns auf berechtigtes Interesse“ nicht erledigt. Das berechtigte Interesse mag die DSGVO-Seite durchaus abdecken. Die ePrivacy-Regel liegt darüber und verlangt trotzdem eine Einwilligung.

Es gibt eine anerkannte Ausnahme, meist Soft-Opt-in genannt: Haben Sie die Kontaktdaten im Zusammenhang mit einem Verkauf an diese Person erhalten, dürfen Sie ihr Werbung für eigene ähnliche Produkte schicken, sofern Sie ihr bei der Erhebung und in jeder Nachricht die Möglichkeit gegeben haben, dies gebührenfrei und problemlos abzulehnen. Die meisten Mitgliedstaaten haben sie umgesetzt, aber die Bedingungen unterscheiden sich — wie ähnlich das Produkt sein muss, wie kurz der Verkauf zurückliegen muss und ob sie auch für geschäftliche Kontakte gilt. Sie ist enger, als viele hoffen, und die deutsche Fassung ist die strengste.

Was Sie nachweisen können müssen

Nach der DSGVO müssen Sie als Verantwortlicher nachweisen können, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Eine Liste von Nummern beweist gar nichts. Für jeden Kontakt sollten Sie Folgendes vorlegen können:

Angaben in einem Einwilligungsnachweis
Angabe Warum sie zählt
Wann Zeitstempel des Opt-ins. Einwilligungen veralten; eine Aufsichtsbehörde wird fragen, wie alt sie ist.
Wo Das Formular, die Seite, die Kasse oder die Kampagne, aus der es stammt.
Was die Person gesehen hat Der genaue Wortlaut, der zu diesem Zeitpunkt galt. Bewahren Sie die Versionen auf — das ist der Teil, den fast niemand aufbewahrt, und der Teil, der im Streitfall entscheidet.
Wozu sie zugestimmt hat Welche Kanäle und welche Arten von Nachrichten.
Widerruf Wann und wie die Person widerrufen hat, auch nach dem Widerruf aufbewahrt — Sie brauchen es, um zu belegen, dass Sie ihn beachtet haben.

Eine Sperrliste ist keine Löschliste. Wenn sich jemand abmeldet, behalten Sie das Minimum, das nötig ist, um ihn weiterhin gesperrt zu halten; den Datensatz vollständig zu löschen ist genau der Weg, auf dem Menschen wieder importiert und erneut angeschrieben werden.

Metas Rolle in Ihren Datenflüssen

Mit der Cloud API laufen die Nachrichten über Infrastruktur, die Meta betreibt. Damit ist Meta für diese Inhalte Auftragsverarbeiter, und das hat Folgen, die Sie schriftlich festhalten müssen, statt sie stillschweigend vorauszusetzen:

  • Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss Meta nennen, zusammen mit Ihrem Plattformanbieter; in der Regel ist der Anbieter Auftragsverarbeiter und Meta Unterauftragsverarbeiter.
  • Ihre Datenschutzerklärung muss darüber informieren, dass Meta den Austausch verarbeitet, wenn man Ihnen auf WhatsApp schreibt.
  • Bedingungen zur Auftragsverarbeitung. Für den Meta-Teil stützen Sie sich auf Metas eigene, für den Teil Ihres Anbieters auf dessen. Lassen Sie sich den AVV des Anbieters geben, bevor Sie unterschreiben, nicht danach.
  • Übermittlungen außerhalb des EWR gehören zur Beziehung mit Meta und sind durch den Mechanismus in Metas Bedingungen abgedeckt. Wenn Ihre Organisation eine Richtlinie zu Drittlandübermittlungen hat, wird sie genau hier relevant.
  • Wo der Anbieter hostet, ist eine andere Frage als die, wo Meta hostet — und es ist diejenige, die Sie tatsächlich selbst entscheiden können.

Umgang mit Anträgen betroffener Personen

Der Chatverlauf besteht aus personenbezogenen Daten, also gelten für ihn die üblichen Betroffenenrechte, und WhatsApp bringt eine praktische Besonderheit mit: Eine Konversation betrifft zwei Personen. Gehen Sie beim Exportieren oder Löschen bewusst mit den Nachrichten um, die Ihre eigenen Mitarbeiter geschrieben haben.

  • Auskunft. Eine Person kann die Konversation anfordern. Den Verlauf eines einzelnen Kontakts exportieren zu können, ohne den aller anderen mitzuexportieren, ist eine Pflicht, keine Kür.
  • Löschung. Wird der Kontakt gelöscht, muss auch die Konversation gelöscht werden, und Sie müssen genug behalten, damit die Sperre bestehen bleibt. Beachten Sie auch: Die Kopie auf dem Telefon der Person gehört ihr, nicht Ihnen, und Sie können sie nicht löschen.
  • Widerspruch. Ein Widerspruch gegen Direktwerbung gilt uneingeschränkt — eine Interessenabwägung findet nicht statt. Er muss vor der nächsten Kampagne wirken, nicht erst bei der nächsten Aktualisierung der Liste.
  • Datenübertragbarkeit gilt, wo Sie auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet haben — und das haben Sie bei einer Marketing-Konversation.

Wie lange Sie Konversationen aufbewahren

In der DSGVO steht keine Zahl. Die Pflicht besteht darin, eine Frist festzulegen, die Sie begründen können, und sie dann auch tatsächlich anzuwenden — ein Postfach, das noch nie etwas gelöscht hat, scheitert an der zweiten Hälfte, ganz gleich, was in der Richtlinie steht.

In der Praxis: Support-Konversationen werden meist so lange aufbewahrt, wie über das zugrunde liegende Geschäft noch ein Streit entstehen kann, und das bestimmt die Verjährungsfrist in Ihrem Land. Marketing-Konversationen rechtfertigen selten mehr als ein bis zwei Jahre. Einwilligungsnachweise überdauern beide, denn sie belegen, dass Sie überhaupt senden durften.

Die Checkliste

  1. Ein Opt-in-Text, der WhatsApp und Ihr Unternehmen nennt, standardmäßig nicht angekreuzt.
  2. Ein Einwilligungsnachweis je Kontakt: wann, wo, welcher Wortlaut, welche Kanäle.
  3. Eine Abmeldemöglichkeit in der Nachricht und ein Mitarbeiter, der weiß, was zu tun ist, wenn jemand „Stopp“ schreibt.
  4. Eine einzige Sperrliste, die jede Kampagne prüft, auch bei Importen.
  5. Meta und Ihr Anbieter, genannt in Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und in Ihrer Datenschutzerklärung.
  6. Ein unterschriebener AVV mit dem Anbieter.
  7. Eine Aufbewahrungsfrist, die schriftlich festgelegt ist und von etwas anderem durchgesetzt wird als von guten Vorsätzen.
  8. Eine Möglichkeit, die Konversation eines einzelnen Kontakts zu exportieren und zu löschen.

Häufige Fragen

Brauche ich in der EU eine Einwilligung, um WhatsApp-Marketingnachrichten zu senden?
Ja. WhatsApp-Marketing ist elektronische Direktwerbung, die die ePrivacy-Richtlinie von einer vorherigen Einwilligung abhängig macht, und zugleich eine Verarbeitung personenbezogener Daten, für die die DSGVO eine Rechtsgrundlage verlangt. In der Praxis erfüllt dasselbe Opt-in beides, sofern es ausdrücklich WhatsApp als Kanal und den Absender nennt.
Taugt das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage für WhatsApp-Marketing?
Nicht für sich allein. Selbst wenn das berechtigte Interesse die DSGVO-Seite abdeckt, gilt die ePrivacy-Regel zu unerbetenen elektronischen Nachrichten unabhängig davon und verlangt weiterhin eine Einwilligung. Die enge Ausnahme ist das „Soft-Opt-in“ für Ihre eigenen Bestandskunden und ähnliche Produkte, das die meisten Mitgliedstaaten mit jeweils eigenen Bedingungen umgesetzt haben.
Reicht eine Checkbox im Formular als Einwilligung für WhatsApp?
Nur wenn sie standardmäßig nicht angekreuzt ist, getrennt von anderen Einwilligungen steht, WhatsApp als Kanal und Ihr Unternehmen nennt und die Person ihre Einwilligung so einfach widerrufen kann, wie sie sie erteilt hat. Eine in die AGB eingebundene Einwilligung ist keine Einwilligung.
Sieht Meta den Inhalt meiner WhatsApp-Business-Nachrichten?
Wenn Sie die Cloud API nutzen, betreibt Meta den Endpunkt, über den Ihre Nachrichten laufen; damit ist Meta für diese Inhalte Auftragsverarbeiter. Das muss in Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und in Ihrer Datenschutzerklärung stehen, und Sie stützen sich dafür auf Metas eigene Bedingungen zur Datenverarbeitung.
Wie lange darf ich WhatsApp-Konversationen aufbewahren?
So lange, wie Sie einen Grund dafür benennen können, und nicht länger. Support-Konversationen werden üblicherweise für die Verjährungsfrist aufbewahrt, die für das zugrunde liegende Geschäft gilt; Marketing-Konversationen rechtfertigen selten mehr als etwa zwei Jahre. Die Pflicht besteht darin, eine Frist festzulegen und sie anzuwenden, nicht darin, eine bestimmte Zahl zu wählen.

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Dies ist eine Zusammenfassung für Menschen, die ein Unternehmen führen, keine Rechtsberatung. Die ePrivacy-Regeln sind nationales Recht und unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten genau an den Stellen, auf die es ankommt — insbesondere beim Soft-Opt-in. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Situation beraten, bevor Sie sich auf etwas davon verlassen.